Sicherheit per Versicherung

Bereits mit dem Kauf eines Bauplatzes beginnt das Risiko für den künftigen Bauherrn. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist der erste Schritt für eine gute Absicherung, denn auch auf einem unbebauten Grundstück kann es für Besucher oder Neugierige zu gefährlichen Situationen kommen. Die Privathaftpflicht deckt diesen Bereich meist nur bis 100.000 € Bausumme ab.

Eine Bauleistungsversicherung ist vergleichbar mit einer Kaskoversicherung für das entstehende Bauwerk. Diese Versicherung sichert sozusagen alle am Bau beteiligten Parteien ab, die im Bauvertrag stehen: Bauherr, Bauunternehmer und Handwerker. Sie zahlt Wetterschäden und fest installierte Bauteile die gestohlen werden. Um eine Doppelversicherung auszuschliessen, ist es ratsam, den Bauträger zu fragen, ob er für eine der o.g. Gefahren bereits Versicherungen abgeschlossen hat.

Sehr oft lässt sich der Bauherr von Freunden und Bekannten helfen, diese sollten unbedingt bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden, damit sie gesetzlich unfallversichert sind. Sollten die Helfer während der gesamten Bauphase weniger als 40 Stunden geholfen haben, ist die Anmeldung nicht erforderlich. Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt dann trotzdem. Diese Leistung ist auch über private Unfallversicherungen möglich und sollte auf jeden Fall mit verglichen werden. Der Bauherr selber sollte sich, wenn er denn entsprechende Eigenleistungen erbringt, ebenfalls über eine Unfallversicherung absichern.

Die Feuerrohbauversicherung gibt es kostenlos, wenn frühzeitig eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wird. Diese sollte immer die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/ Hagel und oft auch Elementarschäden einschliessen. Achten sie auf die Bedingungen der Versicherer. Der Unterschied ist oft nicht im ersten Augenblick zu erkennen, sondern nur bei genauer Betrachtung.

Ist das neue Haus dann fertig, muss dem Versicherer dies angezeigt werden, damit der volle Versicherunzgsschutz der Gebäudeversicherung beginnt. Der dann folgende Umzug muss der Hausratversicherung angezeigt werden, damit für die Zeit des Umzuges beide Versicherungsorte bekannt sind. Die neue Wohnfläche und Versicherungssumme sollte ermittelt werden, um einen lückenlosen Schutz auch für den Hausrat zu gewährleisten.

Häufig gibt es Ärger am Bau, leider lässt sich das Risiko nicht über einen Rechtschutzvertrag absichern. Erst wenn das Haus steht, kann eine Wohnungs-und Grundstücksrechtschutz abgeschlossen werden, die dem Eigentümer dann Kostenschutz beim Streit mit Nachbarn oder Mietern gewährt.

Bitte kein Risiko verdrängen, auch der Tod, eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall des Hauptverdieners, oder der Mutter führt schnell zu erheblichen Problemen in der Finanzierung und im bestreiten des Lebensunterhaltes. Hier ist eine fundierte Beratung über die verschiedenen Risiken unerlässig. Sparen sie nicht am falschen Ende.

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